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In den letzten Jahren hat die Betreuungsassistenz deutlich an Bedeutung gewonnen. Vor allem in Pflegeheimen werden Betreuungsassistenten zusätzlich zum regulären Pflegepersonal eingesetzt, um hilfebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Dabei kommt es häufig zu Unklarheiten bezüglich der Begriffe: Die Betreuungsassistenz ist ein gesetzlich verankerter Beruf, jedoch wird je nach Art der Betreuungsassistenz der Begriff auch synonym zu anderen verwendet.
Laut Definition umfasst die Betreuungsassistenz eine Schulung, welche mindestens 160 Unterrichtsstunden beinhaltet. In aller Regel kommt außerdem ein Betreuungspraktikum hinzu, sodass die Ausbildung mehrere Monate in Anspruch nimmt. Diese Art der Betreuungsassistenz ist in den Paragraphen 43b und 53b des Elften Sozialgesetzbuches geregelt. Besonders relevant wurde sie, nachdem am 1. Januar 2015 das Pflegestärkungsgesetz I eingeführt wurde. Der Grund: Seit diesem Zeitpunkt haben nicht nur demente, sondern alle pflegebedürftigen Heimbewohner in Deutschland Anspruch auf eine Betreuungsassistenz.
Darüber hinaus kann eine Betreuungsassistenz aber auch Aufgaben im privaten Haushalt pflege- oder hilfebedürftiger Menschen übernehmen. Dabei steht – wie der Name schon verrät – stets die Betreuung im Mittelpunkt, beispielsweise in Form von Unterstützung im Haushalt oder der Freizeitgestaltung.
Zu den Leistungen der Betreuungsassistenz gehört ausdrücklich nicht die Pflege. Diese ist ausgebildeten Pflegekräften vorbehalten. Die Körperpflege oder auch die Vergabe von Medikamenten darf eine Betreuungsassistenz also nicht leisten.
Vielmehr geht es darum, den hilfebedürftigen Senior im Alltag zu unterstützen und zu betreuen. Das geschieht meist im Rahmen einer stationären Betreuung, also beispielsweise:
Eine Betreuungsassistenz kann aber auch Teil eines mobilen Pflegedienstes sein, und zahlreiche Betreuungsassistenten sind selbstständig tätig und arbeiten direkt bei den Senioren zu Hause. Ungeachtet des Einsatzortes gehören zu den Leistungen der Betreuungsassistenz unter anderem:
Zu diesem Zweck bearbeiten Betreuungsassistenten in ihrer Ausbildung beispielsweise Themen wie Kommunikation und Gesprächsführung, Beschäftigung und Freizeit, aber auch Ernährungslehre, Hauswirtschaft und rechtliche Grundlagen sowie Erste Hilfe. Eine Betreuungsassistenz ist für alte Menschen eine Möglichkeit, aktiver am Leben teilzunehmen. Das Ziel ist dabei stets, dass die Lebensqualität des Betreuten erhöht wird.
Seit dem Pflegestärkungsgesetz I aus dem Jahr 2015 hat jeder pflegebedürftige Heimbewohner Anspruch auf eine Betreuungsassistenz – zuvor war diese lediglich dementen Bewohnern vorbehalten. Pflegebedürftige, also Menschen, denen ein Pflegegrad anerkannt wurde, haben verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Betreuungsassistenz über die Pflegekasse abzurechnen – zum Beispiel im Rahmen der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Auch Menschen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit können die Dienste eines Betreuungsassistenten in Anspruch nehmen. Dazu ist kein Antrag notwendig, die Kosten müssen dann allerdings aus eigener Tasche gezahlt werden. Interessant ist das vor allem für alte Menschen, die noch im eigenen Zuhause leben, sich jedoch eine regelmäßige Unterstützung wünschen. Eine Betreuungsassistenz kann auch Aufgaben wie die Hauswirtschaft, das Einkaufen oder die Planung gemeinsamer Freizeitaktivitäten übernehmen.
Wählen Sie einfach Ihr Bundesland aus. Sie erhalten dann einen Überblick über alle Lebenshelfer, die in Ihrer Umgebung tätig sind.
Um diese Frage zu beantworten, ist ein genauer Blick auf die Begrifflichkeiten sehr wichtig. Meinen wir eine Betreuungsassistenz im Sinne des § 43b SGB XI, so dürfen diese Leistungen nur von ausgebildeten Betreuungsassistenten mit entsprechendem Zertifikat erbracht werden. Zwar durchlaufen sämtliche Lebenshelferinnen und Lebenshelfer eine umfangreiche Ausbildung, in die ganz ähnliche Themen mit einfließen. Rechtlich ist diese der Betreuungsassistenz jedoch nicht gleichgestellt, sodass die SeniorenLebenshilfe diese Leistungen nicht anbieten kann. Auch sind die Lebenshelferinnen und Lebenshelfer nur in Ausnahmefällen in stationären Einrichtungen tätig.
Anders sieht es aus, wenn ältere Menschen Hilfe im eigenen Zuhause wünschen. Diese ist möglich, und zwar unabhängig davon, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt – sofern pflegerische Tätigkeiten von ausgebildeten Pflegekräften (oder den Angehörigen) übernommen werden. Die SeniorenLebenshilfe ist nämlich ausschließlich vorpflegerisch tätig. Korrekterweise ist in diesem Fall nicht wirklich von einer Betreuungsassistenz zu sprechen – der Begriff kommt dennoch auch in diesem Zusammenhang immer wieder vor. Gerne informieren wir Sie über die vorpflegerischen Leistungen der SeniorenLebenshilfe.
In den meisten Fällen werden ältere Menschen mit einer Betreuungsassistenz in einer stationären Einrichtung in Kontakt kommen. Es ist sodann nicht notwendig für die Heimbewohner, sich selbst um eine Betreuungsassistenz zu kümmern. Sie wird vielmehr vom Heim selbst zur Verfügung gestellt. Das gilt auch für Einrichtungen wie die Kurzzeit- oder Tages- und Nachtpflege. Hier arbeiten angestellte Betreuungsassistenten, die in der Regel für höchstens 20 Heimbewohner gleichzeitig zuständig sein dürfen.
Zusätzlich gibt es selbstständig tätige Betreuungsassistenten. Eine solche Betreuungsassistenz steht lokal den hilfebedürftigen Senioren vor Ort zur Verfügung und kann im eigenen Zuhause tätig werden. Oft waren diese Dienstleister bereits zuvor als Seniorenbetreuer beschäftigt und haben sich durch die zusätzliche Ausbildung weiterqualifiziert. Bisweilen sind Betreuungsassistenten auch im Rahmen eines größeren Unternehmens organisiert.
Gibt es in Ihrer Nähe Pflege- oder andere Seniorenheime, so verfügen diese meist über ein gutes Netzwerk und können Ihnen Empfehlungen für eine Betreuungsassistenz aussprechen. Auch Verbände wie die Caritas oder Seniorenberatungsstellen informieren über mögliche Ansprechpartner und vermitteln Sie gern weiter. Nicht zuletzt können Sie auch Suchmaschinen nutzen, um eine Betreuungsassistenz zu finden, die an Ihrem Wohnort tätig ist.
Besonders leicht machen Sie es sich mit unserem Partnernetzwerk für Senioren, dem Verbund Seniorenhilfe. Die SeniorenLebenshilfe verfolgt das Ziel, alten Menschen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Nicht immer reichen die Leistungen unserer Lebenshelfer dafür aus – und aus dieser Motivation heraus ist der Verbund Seniorenhilfe entstanden. Hier kommen Dienstleister aus verschiedensten Bereichen zusammen, die allesamt auf Senioren spezialisiert sind und wissen, welche besonderen Anforderungen in der Arbeit mit Senioren zu erfüllen sind.
Und so nutzen Sie den Verbund Seniorenhilfe: Geben Sie einfach oben in der Suchleiste Ihren Wohnort an und wählen Sie aus, nach welcher Dienstleistung Sie suchen möchten. Auf der Suche nach einer Betreuungsassistenz können beispielsweise die Kategorien „Seniorenbetreuung“, „Pflegeberatung“ oder „Schulungen, Beratungen & Co.“ für Sie interessant sein. Sie erhalten in Sekundenschnelle Informationen über Anbieter ganz in Ihrer Nähe und haben auch die Möglichkeit, sofort eine Anfrage zu versenden. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
3 Schritte bis zur Unterstützung durch die SeniorenLebenshilfe
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Wir haben ein einfaches und kurzes Formular für Sie vorbereitet, füllen Sie dieses gleich aus.
persönliches Kennenlernen
Der Lebenshelfer kommt zum vereinbarten Termin zu Ihnen nach Hause um sich persönliche bei Ihnen vorzustellen und Ihre Wünsche für die Unterstützung zu besprechen.
die Unterstützung beginnt
Wie abgesprochen wird der Lebenshelfer regelmäßig die gewünschte Hilfe leisten und Sie ein oder mehrmals in der Woche unterstützen. Wir arbeiten nach fest vereinbarten Terminen.