Anbieter von Pflegehilfsmitteln: Welche gibt es und was leisten sie?



Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erleichtern den Pflegealltag und sind für Menschen mit einem Pflegegrad unter bestimmten Bedingungen kostenfrei. Mittlerweile gibt es einfache Wege, diese kostenlosen Pflegehilfsmittel von Anbietern im monatlichen Abo zu erhalten. Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert und welche Anbieter das Abonnement für Pflegehilfsmittel zur Verfügung stellen.




Ein kurzer Überblick: Welche Pflegehilfsmittel können Sie erstatten lassen?

Gesetzlich ist eine große Menge an Pflegehilfsmitteln definiert. Sie werden unterteilt in technische Pflegehilfsmittel – zum Beispiel Pflegebetten oder Lagerungshilfen – und in die sogenannten „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“, die nur für den einmaligen Gebrauch gedacht sind:

  1. Um sich technische Pflegehilfsmittel erstatten zu lassen, müssen Sie eine Verordnung vom Arzt oder Pflegepersonal vorweisen können. Außerdem ist in der Regel ein Eigenanteil zu zahlen, der allerdings bei höchstens 25 € gedeckelt ist. Technische Pflegehilfsmittel können auch leihweise genutzt werden.
  2. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (also solche, die nur für die einmalige Verwendung gedacht sind) können Sie bis zu 40 € im Monat auszahlen bzw. erstatten lassen – ohne Rezept oder Verordnung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten.

Viele Anbieter für Pflegehilfsmittel organisieren monatliche Abonnements für Produkte aus dieser zweiten Kategorie. Pflegebedürftige oder auch deren Angehörige können die Pflegehilfsmittel online bestellen und vom Anbieter bis nach Hause liefern lassen. Sie haben natürlich aber auch die Möglichkeit, die Produkte selbst zu kaufen und die Rechnung sowie den Antrag auf Erstattung dann selbst bei der Pflegekasse einzureichen.



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Diese Pflegehilfsmittel sind zum Verbrauch gedacht

Welche Pflegehilfsmittel „zum Verbrauch bestimmt“ sind, ist gesetzlich genau festgelegt, und zwar im Pflegehilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands (= Spitzenverband Bund der Krankenkassen). In diesem Pflegehilfsmittelverzeichnis gehören die Verbrauchsprodukte, um die es hier geht, zur Produktgruppe PG 54. Definiert sind hier:

  1. Desinfektionsmittel (sowohl Hand- als auch Flächendesinfektionsmittel)
  2. Einmalhandschuhe und Fingerlinge
  3. Bettschutzeinlagen
  4. Schutzschürzen und Schutzbekleidung (Einmallätzchen)
  5. Mundschutze (seit der COVID-19-Pandemie auch FFP2-Masken)

Bitte beachten Sie, dass Sie sich nur Pflegehilfsmittel erstatten lassen können, die tatsächlich als solche gelten. Inkontinenzartikel beispielsweise sind keine: Hier ist die Krankenkasse für die Erstattung zuständig. Ein Abo bei einem Anbieter von Pflegehilfsmitteln kommt hierfür also nicht infrage.

Tipp: Auch wiederverwendbare Bettschutzeinlagen gehören nicht zu den kostenlosen Pflegehilfsmitteln – aufgeführt sind nur die einmalig verwendbaren. Allerdings übernehmen manche Pflegekassen die Kosten für einige wiederverwendbare Bettschutzeinlagen im Jahr. Hier lohnt es sich nachzufragen, falls Bedarf besteht.



Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die kostenlosen Pflegehilfsmittel?

In § 40 Abs. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist geregelt, wer sich die 40 € im Monat für Pflegehilfsmittel auszahlen lassen kann. Drei Bedingungen müssen für den Anspruch erfüllt sein:

  1. Die Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben. Dabei genügt auch schon der Pflegegrad 1, um diese Bedingung zu erfüllen. Achtung: Mit höherem Pflegegrad steigt die Auszahlungsgrenze nicht, sondern es werden immer bis zu 40 € übernommen.
  2. Die Person muss im „häuslichen Umfeld“ gepflegt werden. Meist ist damit das eigene Zuhause gemeint, aber auch eine Wohngemeinschaft oder eine Unterkunft im betreuten Wohnen ist erlaubt.
  3. Die Person muss zumindest teilweise privat gepflegt werden, also durch Angehörige, Nachbarn, Freunde oder ähnliche Personen, die ehrenamtlich pflegen. Dass ein Pflegedienst zusätzlich unterstützt, ist aber unschädlich.


Pflegehilfsmittel vom Anbieter abonnieren oder selbst besorgen: So funktioniert es

Verschiedene Anbieter machen es Ihnen leicht, Ihre Pflegehilfsmittel zu „abonnieren“. Sie können dazu die gewünschten Pflegehilfsmittel im Internet anfordern oder auch per Telefon bestellen. Wenn Sie jeden Monat dieselben Hilfsmittel benötigen, können Sie das Abonnement einfach weiterlaufen lassen – Sie erhalten dann regelmäßig neue Produkte. Alternativ können Sie die gewünschten Produkte jeden Monat flexibel neu zusammenstellen.

Die meisten Anbieter organisieren die Pflegehilfsmittel in fertigen Boxen. Der Vorteil dabei: Da die Pflegekasse bis zu 40 € im Monat für Pflegehilfsmittel erstattet, ist es meist sinnvoll, diesen Betrag auch so weit wie möglich auszuschöpfen. Die Anbieter stellen das jeweilige Paket mit Pflegehilfsmitteln so zusammen, dass genau 40 € an Kosten anfallen. Je nach Anbieter können Sie Ihre Produkte aber auch frei wählen – auch wenn Sie die 40-€-Grenze dann nicht erreichen.

Für Sie ist die Arbeit damit schon erledigt. Sie müssen nur vor der ersten Bestellung einige Angaben zum Pflegebedürftigen und zur Pflegeperson (beispielsweise zur Versicherung) machen und können sich die Pflegehilfsmittel anschließend nach Hause schicken lassen. Um den Antrag, der für die Pflegehilfsmittel gestellt werden muss, kümmert sich der Anbieter: Er übernimmt die Rechnungsstellung und die Abrechnung mit der Pflegekasse.



Pflegehilfsmittel selbst kaufen und abrechnen

Auch wenn der gerade beschriebene Weg meist der komfortablere ist: Sie müssen den Antrag auf Pflegehilfsmittel nicht über einen Anbieter stellen. Sie können alle Produkte auch selbst beschaffen – zum Beispiel im Sanitätshaus, in der Apotheke oder auch online. Die Belege müssen Sie dann gut aufbewahren, um bei der Pflegekasse selbst den Antrag auf Erstattung zu stellen. Die 40 € müssen Sie dabei nicht ausschöpfen: Die Pflegekasse erstattet Ihnen den Betrag, den Sie ausgegeben haben. Lediglich Mehrkosten jenseits der 40 € müssen Sie selbst tragen.



Achtung: Eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel gibt es nicht

Umgangssprachlich ist oft von einer monatlichen „Pauschale“ für Pflegehilfsmittel die Rede. Diese gibt es jedoch so nicht: Eine Pauschale impliziert, dass das Geld ohne jeden Nachweis ausgeschüttet wird. Wer kein Geld für Pflegehilfsmittel ausgibt, erhält aber auch keine Erstattung. Es wird auch immer nur das Geld zurückgezahlt, das tatsächlich für Pflegehilfsmittel ausgegeben wurde. Abo-Anbieter für Pflegehilfsmittel werben bisweilen dennoch mit einer Pauschale, weil sie die zur Verfügung stehenden 40 € mit ihren Pflegehilfsmittel-Boxen exakt ausschöpfen.



Liste mit bekannten Pflegehilfsmittel-Anbietern

Es gibt sehr viele Online-Anbieter, bei denen Sie Pflegehilfsmittel im Paket abonnieren können. Auch Sanitätshäuser online oder vor Ort bieten Ihnen die Möglichkeit, individuelle Boxen zusammenzustellen, die Ihrem Bedarf entsprechen. Dazu können Sie sich auch beraten lassen.

Hier finden Sie eine Übersicht der bekanntesten Pflegehilfsmittel-Anbieter:

  • Pflegebox
  • Sanubi
  • pflegemittelbox.de
  • hysana
  • curabox
  • Pflegehase
  • HYGIBOX
  • curendo
  • PflegehilfeSet
  • SaniBox
  • meinPflegeset



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